Für ein nachhaltigeres Behandlungsergebnis
Die Möglichkeit der Behandlungszeitverlängerung richtet sich vorwiegend an diejenigen unter Ihnen, die unsere Praxis mit einer ärztlichen Verordnung aufsuchen.
Die von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt verordneten physiotherapeutischen Maßnahmen sind je nach Krankheitsbild in ihrer Dauer und Menge reglementiert. Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt sind hier, durch gesetzliche Vorgaben, Grenzen gesetzt. Häufig ist das verordnete Heilmittel und/oder die Behandlungsmenge jedoch nicht ausreichend, um Ihr individuelles Therapieziel zu erreichen.
Daher steht die Verlängerung Ihrer Behandlungszeit in den meisten Fällen für ein deutlich nachhaltigeres Behandlungsergebnis.
"Wir möchten Sie optimal, individuell und qualitativ hochwertig behandeln."
Die meisten unserer Patient*innen nutzen daher bereits die Möglichkeit ihre Behandlungszeit eigenverantwortlich um 10 oder 20 Minuten zu verlängern.
Damit wir Ihren individuellen Terminwünschen gerecht werden können, sprechen Sie uns bitte direkt bei der Terminvereinbarung auf Ihre Behandlungszeitverlängerung an.